Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner
der Mallia Aesthetics GmbH („Mallia Aesthetics“) für die Teilnahme am 8T3-Partnerprogramm
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („B2B-AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Mallia Aesthetics GmbH, Henkestraße 91, 91052 Erlangen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 21605 („Mallia Aesthetics“ oder „MA“), und dem Partner („Partner“) über die Teilnahme am 8T3-Partnerprogramm („Partnerprogramm“), das über die Partnerseite unter https://8t3.com/partner-program („Partnerportal“) sowie über den zugehörigen Webshop www.8T3.com („Webshop“) abgewickelt wird.
1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mallia Aesthetics und dem Partner gelten ausschließlich diese B2B-AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. der jeweiligen Provisionsentstehung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Mallia Aesthetics hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Mallia Aesthetics in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Partners Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Partner im Sinne dieser B2B-AGB können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht am Partnerprogramm teilnehmen.
1.4 Mallia Aesthetics akzeptiert derzeit ausschließlich Partner mit einer ladungsfähigen Adresse in Deutschland und einer deutschen Steuernummer bzw. einer von einer deutschen Finanzbehörde erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine spätere Ausweitung des Partnerprogramms auf Partner aus anderen Ländern ist geplant, begründet jedoch keinen Anspruch des Partners auf Aufnahme.
1.5 Sollte Mallia Aesthetics nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Partner tatsächlich kein Unternehmer, sondern Verbraucher ist, oder dass die vom Partner bei der Registrierung gemachten Angaben zum Gewerbe- oder Steuerstatus unrichtig oder unvollständig sind, ist Mallia Aesthetics berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Bereits entstandene Provisionsansprüche verfallen in diesem Fall gemäß Ziffer 12.4.
1.6 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die gesamte Kommunikation zwischen Mallia Aesthetics und dem Partner, einschließlich der Vertragsabwicklung, der Abrechnung sowie sonstiger Erklärungen, erfolgt in deutscher Sprache. Sie erfolgt in aller Regel per E-Mail.
2. Registrierung, Prüfung, Vertragsschluss
2.1 Für die Teilnahme am Partnerprogramm ist die Registrierung des Partners auf dem Partnerportal erforderlich. Der Partner hat im Rahmen der Registrierung mindestens die folgenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen:
(a) Firmierung und ladungsfähige Adresse in Deutschland;
(b) eine gültige E-Mail-Adresse, unter der der Partner erreichbar ist;
(c) ausdrückliche Zusicherung, dass es sich beim Partner um einen Gewerbetreibenden bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt;
(d) entweder eine Steuernummer, die dem Partner von seinem zuständigen Finanzamt für sein Gewerbe erteilt wurde, oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemäß § 27a UStG, die dem Partner vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wurde; die Angabe einer der beiden Nummern ist ausreichend, die Wahl obliegt dem Partner;
(e) verbindliche Auskunft zum umsatzsteuerlichen Status als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG („ja“ oder „nein“);
(f) IBAN eines auf den Partner lautenden Bankkontos, das innerhalb des SEPA-Zahlungsraums geführt wird und auf Euro lautet;
(g) Akzeptanz dieser B2B-AGB;
(h) Akzeptanz des Gutschriftverfahrens (Self-Billing) gemäß Ziffer 6.
2.2 Mit Absenden der Registrierung gibt der Partner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Partnerprogramm-Vertrages ab. Der Zugang der automatisierten Registrierungsbestätigung per E-Mail stellt noch keine Annahme dieses Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich den Eingang der Registrierung.
2.3 Mallia Aesthetics prüft die Angaben des Partners nach eigenem Ermessen. Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm kommt erst zustande, wenn Mallia Aesthetics den Partner ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) als Partner akzeptiert und für ihn einen individuellen Rabattcode („Partner-Code“) erstellt.
2.4 Mallia Aesthetics behält sich ausdrücklich das Recht vor, sich bewerbende Partner ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht.
2.5 Nach erfolgreicher Aufnahme versendet Mallia Aesthetics einen Partner-Code per E-Mail und in der Regel zusätzlich per Post an den Partner. Beide Medien enthalten den für Menschen lesbaren Partner-Code sowie einen QR-Code zur Anwendung auf den 8t3.com-Warenkorb des Endkunden.
2.6 Der Partner ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen. Änderungen relevanter Daten – insbesondere hinsichtlich des Status als Gewerbetreibender, eines Wechsels von oder zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, einer Änderung der gegenüber Mallia Aesthetics angegebenen Steuernummer bzw. USt-IdNr. (einschließlich Neuerteilung oder Erlöschen einer solchen Nummer) sowie einer Änderung des Bankkontos – hat der Partner Mallia Aesthetics unverzüglich in Textform mitzuteilen.
2.7 Der Partner erhält für das Partnerportal individuelle Zugangsdaten (Login-Credentials). Der Partner ist verpflichtet, diese Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Partner hat Mallia Aesthetics unverzüglich zu informieren, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Dritte unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben.
3. Leistungsinhalt, Rechtsnatur des Partnerverhältnisses
3.1 Gegenstand des Partnerprogramms ist die Vermittlung von Endkunden für den Webshop www.8T3.com durch den Partner unter Nutzung seines individuellen Partner-Codes. Der Partner empfiehlt Produkte der Mallia Aesthetics – insbesondere seinen eigenen Kunden – und gibt dabei seinen Partner-Code weiter; die zulässigen Formen der Weitergabe und der Veröffentlichung richten sich nach Ziffer 9. Der Endkunde erhält bei Einlösung des Partner-Codes im Webshop einen Rabatt in der jeweils im Partnerportal ausgewiesenen Höhe (derzeit 15 %) auf seinen Einkauf. Der Partner erhält im Gegenzug bei Vorliegen eines qualifizierten Kaufs im Sinne von Ziffer 4 eine Provision gemäß Ziffer 5.
3.2 Kein Handelsvertreterverhältnis. Der Partner handelt als unabhängiger, selbständiger Gewerbetreibender. Zwischen dem Partner und Mallia Aesthetics wird ausdrücklich kein Handelsvertreterverhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB begründet. Der Partner ist insbesondere nicht damit betraut, im Namen oder für Rechnung von Mallia Aesthetics Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. Ansprüche auf einen Ausgleich nach § 89b HGB oder auf sonstige nachvertragliche Ausgleichszahlungen sind ausgeschlossen. Der Partner unterliegt keinen Weisungen von Mallia Aesthetics hinsichtlich Zeit, Ort oder Art seiner Tätigkeit; er organisiert seine Tätigkeit ausschließlich in eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko.
3.3 Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung von Mallia Aesthetics rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen oder Zahlungen für Mallia Aesthetics entgegenzunehmen. Der Partner darf sich nicht als Vertreter, Bevollmächtigter, Vertriebspartner im Sinne einer Vertriebsbindung oder Mitarbeiter von Mallia Aesthetics ausgeben.
3.4 Zwischen dem Partner und Mallia Aesthetics wird kein Arbeitsverhältnis, Gesellschaftsverhältnis oder Joint Venture begründet. Der Partner trägt für seine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung im Verhältnis zu den zuständigen Behörden selbst die Verantwortung.
3.5 Der Partner erwirbt aus dem Partnerprogramm keine Exklusivrechte irgendeiner Art. Mallia Aesthetics ist frei, weitere Partner in unbegrenzter Zahl und ohne räumliche, kundenbezogene oder produktbezogene Beschränkungen zu gewinnen sowie weitere eigene oder fremde Vertriebskanäle zu betreiben.
4. Partner-Codes; qualifizierte Käufe
4.1 Der individuelle Partner-Code wird vom Partner selbst an Endkunden weitergegeben. Die Endkunden lösen den Partner-Code im Rahmen ihres Bestellvorgangs im Webshop ein und erhalten den ausgewiesenen Rabatt.
4.2 Ein Kauf im Webshop gilt genau dann als „qualifizierter Kauf“, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(a) der individuelle Partner-Code des Partners wurde im Rahmen des Bestellvorgangs vom Endkunden gültig angewandt;
(b) der Kauf wurde vom Endkunden vollständig bezahlt;
(c) der Kauf wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Ware durch den Endkunden zuzüglich dreier (3) Kalendertage widerrufen;
(d) der Partner-Code war zum Zeitpunkt der Bestellung gültig und nicht (nach Ziffer 4.5) invalidiert;
(e) der Kauf verstößt nicht gegen die Bestimmungen dieser B2B-AGB, insbesondere nicht gegen Ziffer 9 (Verbot der Missbrauchsformen).
4.3 Für Endkunden ist auf www.8T3.com technisch ausschließlich die Anwendung eines einzigen Rabattcodes pro Bestellung möglich; eine Kumulation mehrerer Rabattcodes ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Kombination des Partner-Codes mit anderen Rabatt-, Newsletter- oder Aktionscodes.
4.4 Partner-Codes sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beliebig häufig einlösbar und werden nach erfolgter Bestellung nicht automatisch invalidiert. Sie sind zeitlich befristet gültig; das geplante Ablaufdatum wird dem Partner mitgeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werden die Codes invalidiert.
4.5 Mallia Aesthetics ist berechtigt, Partner-Codes jederzeit zu invalidieren. Eine solche Invalidierung erfolgt nur unter besonderen Umständen, z. B. bei Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Partner aus zwingenden technischen Gründen (insbesondere aus Gründen der IT-Sicherheit) oder dann, wenn ein Partner-Code außerhalb der nach Ziffer 9.2 zulässigen Kanäle öffentlich zugänglich ist. Im zuletzt genannten Fall besteht das Recht zur Invalidierung unabhängig davon, ob der Partner die Veröffentlichung zu vertreten hat. Der Partner ist verpflichtet, Mallia Aesthetics unverzüglich in Textform zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass sein Partner-Code außerhalb der nach Ziffer 9.2 zulässigen Kanäle öffentlich zugänglich ist. Sofern die Invalidierung nicht auf Umständen beruht, die vom Partner zu vertreten sind, wird Mallia Aesthetics für den betroffenen Partner unverzüglich einen neuen Partner-Code erstellen und ihm mitteilen. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht für Käufe, die nachweislich auf einer Veröffentlichung des Partner-Codes außerhalb der nach Ziffer 9.2 zulässigen Kanäle beruhen; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt Mallia Aesthetics.
4.6 Eigenbestellungen (Self-Referral). Der Partner ist berechtigt, seinen eigenen Partner-Code für eigene Bestellungen im Webshop zu nutzen, einschließlich privater Einkäufe. Solche Eigenbestellungen erfüllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 4.2 die Definition eines qualifizierten Kaufs und lösen einen Provisionsanspruch aus.
5. Provisionshöhe, Fälligkeit, Zahlung
5.1 Der Partner erhält für jeden qualifizierten Kauf im Sinne von Ziffer 4.2 eine Provision in folgender Höhe (netto, d. h. exklusive Umsatzsteuer):
(a) 8T3 Essentials Haar Serum: 70,00 EUR (in Worten: siebzig Euro) pro qualifiziertem Kauf;
(b) 8T3 Essentials Lash & Brow Serum: 12,00 EUR (in Worten: zwölf Euro) pro qualifiziertem Kauf.
5.2 Wird ein Kauf zwar durch Einlösung des Partner-Codes zustande gebracht, erfüllt aber nachträglich die Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 nicht mehr (z. B. wegen Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist zzgl. dreier Tage oder wegen nicht erfolgter Zahlung), entsteht insoweit kein Provisionsanspruch. Bereits gebuchte Provisionen für nachträglich als nicht-qualifiziert erkannte Käufe werden entsprechend gegenverrechnet.
5.3 Die Auszahlung der Provisionen erfolgt netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Partner nicht als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG registriert ist. Ist der Partner Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, wird die Provision ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis ausgezahlt.
5.4 Fälligkeit. Der Provisionsanspruch wird jeweils zum dritten Werktag nach dem Ende desjenigen Kalendermonats fällig, in dem der jeweilige qualifizierte Kauf im Sinne von Ziffer 4.2 abschließend feststeht (d. h. insbesondere nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Endkunden).
Beispiel 1: Kauf am 05.08.2026; Zustellung an den Endkunden am 07.08.2026; Widerrufsfrist läuft bis zum 21.08.2026; zuzüglich dreier Kalendertage: 24.08.2026; nächstes Monatsende am 31.08.2026; Provisions-Fälligkeit am 03.09.2026.
Beispiel 2: Kauf am 18.08.2026; Zustellung an den Endkunden am 20.08.2026; Widerrufsfrist läuft bis zum 03.09.2026; zuzüglich dreier Kalendertage: 06.09.2026; nächstes Monatsende am 30.09.2026; Provisions-Fälligkeit am 05.10.2026.
Beispiel 3 (verzögerte Zustellung): Kauf am 29.07.2026; Zustellung an den Endkunden am 10.08.2026; Widerrufsfrist läuft bis zum 24.08.2026; zuzüglich dreier Kalendertage: 27.08.2026; nächstes Monatsende am 31.08.2026; Provisions-Fälligkeit am 03.09.2026.
Beispiel 4 (Monatswechsel durch den Puffer): Kauf am 12.09.2026; Zustellung an den Endkunden am 15.09.2026; Widerrufsfrist läuft bis zum 29.09.2026; zuzüglich dreier Kalendertage: 02.10.2026. Der qualifizierte Kauf steht damit erst im Oktober abschließend fest; nächstes Monatsende am 31.10.2026; Provisions-Fälligkeit am 04.11.2026. Ohne den Puffer nach Ziffer 4.2 (c) hätte der Kauf noch im September festgestanden und die Provision wäre bereits Anfang Oktober fällig geworden.
5.5 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Partner angegebene und im Partnerportal hinterlegte Bankkonto. Ändert sich das Bankkonto, hat der Partner Mallia Aesthetics dies unverzüglich mitzuteilen (Ziffer 2.6). Mallia Aesthetics haftet nicht für Verzögerungen oder Rückläufer, die auf einer verspäteten oder unterlassenen Mitteilung beruhen.
5.6 Mallia Aesthetics erstattet dem Partner keinerlei Kosten, die im Zusammenhang mit dessen Partnertätigkeit entstehen.
5.7 Mallia Aesthetics stellt dem Partner für die Teilnahme am Partnerprogramm keinerlei Kosten in Rechnung, weder für die Programmteilnahme selbst noch für die Abrechnung oder Zahlung noch für etwaige (optionale) Werbemittel.
6. Gutschriftverfahren (Self-Billing)
6.1 Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Mit der Registrierung stimmt der Partner ausdrücklich zu, dass Mallia Aesthetics die Provisionen mittels umsatzsteuerlicher Gutschriften abrechnet. Der Partner stellt selbst keine Rechnungen an Mallia Aesthetics.
6.2 Mallia Aesthetics erstellt die Gutschrift automatisiert und sendet sie an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse.
6.3 Der Partner ist verpflichtet, den Inhalt der Gutschrift unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Der Partner verpflichtet sich, einer inhaltlich korrekten Gutschrift nicht zu widersprechen. Ein unberechtigter Widerspruch führt zum vorübergehenden Ruhen der Auszahlung, bis der Sachverhalt geklärt ist.
6.4 Widerspricht der Partner der Gutschrift ganz oder teilweise, verliert die Gutschrift insoweit die Wirkung einer Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Der Widerspruch ist Mallia Aesthetics innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Gutschrift in Textform an partner@mallia.com mitzuteilen. Die Gutschrift gilt am Tag der Absendung durch Mallia Aesthetics an die vom Partner nach Ziffer 2.1 (b) mitgeteilte E-Mail-Adresse als zugegangen. Nach Ablauf der Frist gelten die in der Gutschrift ausgewiesenen Beträge als vom Partner anerkannt; Ansprüche des Partners auf Berichtigung offensichtlicher Fehler bleiben unberührt.
6.5 Der Partner ist verpflichtet, Mallia Aesthetics unverzüglich in Textform zu informieren, sobald sich sein umsatzsteuerlicher Status ändert, insbesondere bei einem Wechsel von oder zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder bei einer Änderung der gegenüber Mallia Aesthetics angegebenen Steuernummer bzw. USt-IdNr. (einschließlich Neuerteilung oder Erlöschen einer solchen Nummer). Mallia Aesthetics haftet nicht für steuerliche Konsequenzen aus einer verspäteten oder unterlassenen Mitteilung.
6.6 Der Partner ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche und buchhalterische Behandlung der ihm per Gutschrift abgerechneten Umsätze verantwortlich.
7. Einsicht in Umsätze; keine Kundendaten
7.1 Der Partner kann im Regelfall im Partnerbereich unter www.8T3.com die Nutzung seines Partner-Codes einsehen (insbesondere Umsätze und Kaufzeitpunkte). Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit dieser Einsichtsfunktion besteht nicht.
7.2 Der Partner erhält von Mallia Aesthetics zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Kundendaten der Endkunden, insbesondere keine Namen, Anschriften, Kontaktdaten oder Zahlungsinformationen von Endkunden. Der Partner erwirbt keinerlei Rechte an den Endkundendaten von Mallia Aesthetics.
8. Werbemittel, Nutzungsrechte an Marken und Assets
8.1 Ein Anspruch des Partners auf Bereitstellung von Werbemitteln (z. B. Verpackungsaufsteller, Dummys, Broschüren, Flyer, digitale Assets) besteht nicht. Werbemittel sind ausschließlich eine freiwillige Leistung von Mallia Aesthetics.
8.2 Soweit Mallia Aesthetics dem Partner Werbemittel oder digitale Marketing-Assets (z. B. Bilder, Logos, Produktabbildungen, Texte) überlässt, gewährt Mallia Aesthetics dem Partner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht zur Nutzung dieser Marketing-Assets ausschließlich zum Zweck der Vermittlung von Endkunden im Rahmen dieses Partnerprogramms.
8.3 Die Marken „Mallia“ und „8T3“ sowie sonstige geschützte Kennzeichen stehen im Eigentum der Mallia Aesthetics oder ihrer Muttergesellschaft, der Mallia Innovations GmbH. Der Partner erwirbt an diesen Kennzeichen keine Rechte. Eine Veränderung von Logos, Verpackungsabbildungen oder geschützten Markenzeichen ist untersagt. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch mit Beendigung des Partnerprogramm-Vertrages sowie im Falle des Widerrufs durch Mallia Aesthetics.
8.4 Der Partner verpflichtet sich, Marketing-Assets ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die den Anforderungen der Ziffer 10 dieser B2B-AGB (Werbeaussagen) entspricht.
9. Pflichten des Partners; Verbot bestimmter Nutzungsformen
9.1 Der Partner verpflichtet sich, den Partner-Code ausschließlich im Rahmen seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit weiterzugeben und ihn öffentlich nur über die in Ziffer 9.2 abschließend genannten Kanäle zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Partner untersagt:
(a) Veröffentlichung des Partner-Codes – vorbehaltlich der nach Ziffer 9.2 ausdrücklich gestatteten Veröffentlichung – auf öffentlichen Gutschein-, Rabatt- oder Deal-Portalen (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, mydealz.de, gutscheine.de), in öffentlich zugänglichen Foren, Communities, Social-Media-Gruppen oder ähnlichen Plattformen sowie über sämtliche in Ziffer 9.2 nicht genannten Kanäle;
(b) die Nutzung der Marken „Mallia“ oder „8T3“ sowie damit verwechslungsfähiger Zeichen als Keyword, Targeting-Parameter, Anzeigentext oder Anzeigen-URL im Rahmen von Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads, Microsoft Advertising / Bing Ads) oder vergleichbarer bezahlter Werbeformate; das Verbot gilt unabhängig davon, ob dabei ein Partner-Code verwendet wird oder nicht; zulässig bleibt die bezahlte Bewerbung eigener Beiträge nach Maßgabe von Ziffer 9.2;
(c) das unverlangte Zusenden des Partner-Codes an Dritte, insbesondere (aber nicht nur) per E-Mail, SMS, Messenger-Dienst oder auf sonstigem elektronischen oder postalischen Weg (Spam-Verbot); zulässig bleibt der Versand des eigenen Newsletters an Empfänger, die hierin wirksam eingewilligt haben (Ziffer 9.2);
(d) die Weitergabe der Login-Credentials für das Partnerportal (Ziffer 2.7);
(e) jede sonstige Nutzung des Partner-Codes und der bereitgestellten Marketing-Assets, die weder dem in Ziffer 3.1 beschriebenen Zweck der Empfehlung an eigene Kunden dient noch nach Ziffer 9.2 ausdrücklich gestattet ist, sowie jede sonstige Nutzung, die geeignet ist, den Ruf oder die berechtigten Interessen von Mallia Aesthetics zu beeinträchtigen.
9.2 Zulässige Veröffentlichung des Partner-Codes. Abweichend von Ziffer 9.1 (a) ist der Partner berechtigt, seinen Partner-Code über die folgenden Kanäle öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzugeben:
(a) die eigene Website des Partners;
(b) der eigene Instagram-Account des Partners;
(c) die eigene Facebook-Seite des Partners;
(d) der eigene TikTok-Account des Partners;
(e) der eigene E-Mail-Newsletter des Partners, sofern dessen Versand den gesetzlichen Anforderungen genügt, insbesondere denen der DSGVO und des § 7 UWG (wirksame Einwilligung der Empfänger, jederzeitige Abmeldemöglichkeit);
(f) Werbemittel, Aushänge und Auslagen in den eigenen Geschäftsräumen des Partners (z. B. Flyer, Displays, Aufsteller, Plakate) sowie die persönliche Weitergabe an Kunden.
Als „eigen“ im Sinne dieser Ziffer gilt eine Präsenz nur dann, wenn der Partner sie selbst unter seiner Firmierung betreibt und für sie impressumsrechtlich verantwortlich ist. Präsenzen Dritter, private Profile von Mitarbeitern des Partners sowie Präsenzen von Verbund-, Ketten- oder Franchisesystemen, für die der Partner nicht selbst verantwortlich ist, sind nicht erfasst.
Auf den in Buchstaben (a) bis (d) genannten Kanälen ist auch die bezahlte Bewerbung eigener Beiträge (z. B. Boosting, In-Feed-Anzeigen) zulässig, sofern (i) weder die Marken „Mallia“ und „8T3“ noch damit verwechslungsfähige Zeichen als Keyword oder Targeting-Parameter gebucht werden, (ii) diese Zeichen weder in der Anzeigen-URL noch in einer vom Partner verwendeten Domain erscheinen und (iii) die Anzeige ausschließlich auf eine eigene Präsenz des Partners oder auf www.8T3.com führt. Ziffer 9.1 (b) bleibt im Übrigen unberührt.
Die vorstehende Aufzählung ist abschließend. Eine Veröffentlichung des Partner-Codes über andere Kanäle – insbesondere über YouTube, Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp), berufliche Netzwerke (z. B. LinkedIn) sowie Branchen-, Karten- und Bewertungsdienste (z. B. Google-Unternehmensprofil) – ist nicht gestattet. Die Zulässigkeit einer Veröffentlichung nach dieser Ziffer lässt die Pflichten des Partners aus Ziffer 10 (Werbeaussagen) unberührt.
9.3 Entfernung des Partner-Codes nach Vertragsende. Der Partner ist verpflichtet, den Partner-Code innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Beendigung des Partnerprogramm-Vertrages von sämtlichen nach Ziffer 9.2 genutzten Medien zu entfernen oder dort unkenntlich zu machen. Eine darüber hinausgehende Löschung des jeweiligen Beitrags ist nicht erforderlich. Die Pflicht gilt für dauerhaft abrufbare Inhalte, insbesondere für Websites, Profilangaben, Beiträge, Beitragsbeschreibungen, angepinnte Beiträge sowie für gedruckte Werbemittel und Aushänge in den Geschäftsräumen des Partners. Sie gilt nicht für Inhalte, die nach der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Kanals binnen längstens 48 Stunden automatisch nicht mehr abrufbar sind (z. B. Stories), sowie nicht für bereits versandte Newsletter. Ziffer 8.3 bleibt unberührt.
9.4 Die in Ziffer 9.1 genannten Verbote sind nicht abschließend. Untersagt sind auch alle weiteren, hier nicht ausdrücklich aufgeführten Formen einer missbräuchlichen, unlauteren oder zweckwidrigen Nutzung des Partner-Codes und der Marketing-Assets. Als missbräuchlich gilt insbesondere jede Handlung, die darauf abzielt, Provisionsansprüche ohne die in Ziffer 3.1 vorausgesetzte tatsächliche Empfehlungsleistung zu generieren, oder die geeignet ist, gegen anwendbares Recht (insbesondere UWG, DSGVO, Markenrecht) zu verstoßen.
9.5 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Pflichten ist Mallia Aesthetics berechtigt, den Partner-Code sofort zu invalidieren, den Partnerprogramm-Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen (Ziffer 12.3) und bereits entstandene, noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche für verfallen zu erklären (Ziffer 12.4). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.6 Zulässig bleibt die redaktionelle und beschreibende Nennung der Marken „Mallia“ und „8T3“ im Rahmen der eigenen Website oder Social-Media-Präsenz des Partners, soweit sie zur wahrheitsgemäßen Darstellung seiner Zusammenarbeit mit Mallia Aesthetics erforderlich ist und nicht als Werbung im Sinne von Ziffer 9.1 (b) gilt.
10. Werbeaussagen; Compliance (HWG, UWG, Kosmetikverordnung)
10.1 Kein Arzneimittel. Mallia Aesthetics weist ausdrücklich darauf hin, dass sie ausschließlich Kosmetika im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vertreibt und in keinem Fall Arzneimittel. Die Produkte von Mallia Aesthetics sind keine Arzneimittel und dienen nicht der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten.
10.2 Verbot von Heilversprechen und irreführenden Aussagen. Es ist dem Partner untersagt, im Zusammenhang mit den Produkten der Mallia Aesthetics Heilversprechen abzugeben oder den Eindruck einer medizinischen oder therapeutischen Wirkung zu erwecken. Der Partner verpflichtet sich, keinerlei Aussagen zu tätigen, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) oder sonstige anwendbare Vorschriften des Werbe- und Kennzeichnungsrechts verstoßen. Insbesondere sind irreführende oder den Verbraucher täuschende Aussagen unzulässig. Mallia Aesthetics stellt dem Partner im Partnerportal Hinweise zur zulässigen Kommunikation über die Produkte bereit; diese Hinweise sind nicht abschließend und entbinden den Partner nicht von seiner eigenen Prüfpflicht.
10.3 Kennzeichnung als Werbung. Der Partner ist verpflichtet, Veröffentlichungen nach Ziffer 9.2, in denen er den Partner-Code oder Produkte der Mallia Aesthetics bewirbt, als Werbung zu kennzeichnen, soweit sich der kommerzielle Zweck nicht bereits unmittelbar und unzweideutig aus den Umständen ergibt. Die Kennzeichnung hat klar, eindeutig und ohne Weiteres erkennbar zu erfolgen, etwa durch einen vorangestellten Hinweis („Werbung“ oder „Anzeige“). Der Partner ist ferner verpflichtet, eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Veröffentlichung auf Verlangen der Mallia Aesthetics unverzüglich zu berichtigen oder zu entfernen. Mallia Aesthetics stellt im Partnerportal Hinweise zur Kennzeichnung bereit; diese Hinweise sind nicht abschließend und entbinden den Partner nicht von seiner eigenen Prüfpflicht.
10.4 Keine Zurechnung an Mallia Aesthetics. Mallia Aesthetics autorisiert und duldet keinerlei gesetzeswidrige Aussagen von Partnern zu ihren Produkten. Mallia Aesthetics lässt sich in keinem Falle gesetzeswidrige Aussagen von Seiten der Partner zurechnen. Aussagen des Partners geben ausschließlich dessen eigene Meinung und Verantwortung wieder und stellen keine Aussagen von Mallia Aesthetics dar. Der Partner wird im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung tätig; er ist weder Beauftragter noch sonstiger Erfüllungsgehilfe der Mallia Aesthetics.
10.5 Freistellung. Verstößt der Partner gegen die Ziffern 10.1 bis 10.3, so stellt er Mallia Aesthetics im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Abmahnkosten von Wettbewerbern, Verbraucherschutzvereinen, Behörden oder Endkunden), Schadensersatzforderungen, Bußgeldern sowie den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich angemessener Anwaltskosten) vollständig frei. Die Freistellungspflicht besteht nur, soweit der Partner den Verstoß zu vertreten hat.
10.6 Verwirkungsklausel. Bei einem gravierenden Verstoß gegen die Ziffern 10.1 und 10.2 – insbesondere bei fortgesetzten, öffentlich sichtbaren Heilversprechen trotz Abmahnung durch Mallia Aesthetics oder bei einem einmaligen, besonders schwerwiegenden Verstoß – verfällt der Provisionsanspruch des Partners vollständig (Ziffer 12.4). Weitergehende Ansprüche von Mallia Aesthetics, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, bleiben unberührt.
10.7 Negative öffentliche Äußerungen. Äußert sich der Partner in der Öffentlichkeit (insbesondere in sozialen Medien, in Presse, in Fachforen) negativ und herabsetzend über Mallia Aesthetics, verbundene Unternehmen der Mallia-Gruppe, die Marken „Mallia“ oder „8T3“ oder deren Produkte, so verfallen sämtliche offenen, noch nicht ausgezahlten Provisionsansprüche des Partners (Ziffer 12.4). Sachliche Kritik und die Wahrnehmung berechtigter Interessen (insbesondere die Ausübung von Meinungsfreiheit im Rahmen des rechtlich Zulässigen) sind hiervon nicht erfasst.
11. Haftung von Mallia Aesthetics
11.1 Mallia Aesthetics haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt im Falle von: (i) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; (ii) arglistigem Verschweigen von Mängeln; (iii) zu vertretenden Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) nach zwingendem Recht (z. B. Produkthaftungsgesetz); und (v) im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
11.2 Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Mallia Aesthetics der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Eine darüber hinausgehende Haftung von Mallia Aesthetics ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung wegen entgangenen Gewinns, entgangener Provisionen, entgangener Umsätze, Datenverlusten oder Folgeschäden.
11.4 Haftungsbeschränkung für Technikausfälle. Mallia Aesthetics haftet nicht für vorübergehende Nichtverfügbarkeit, Störungen, Fehler oder Ausfälle des Partnerportals, des Webshops www.8T3.com, der Tracking- und Rabattcode-Systeme oder sonstiger von Mallia Aesthetics oder von ihr eingeschalteten Dritten (z. B. Shopsystem-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Tracking-Anbieter, Hosting-Provider) betriebener technischer Systeme, sofern dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mallia Aesthetics beruht. Insbesondere besteht kein Provisionsanspruch, wenn ein Partner-Code aufgrund eines vorübergehenden technischen Fehlers nicht erfasst wurde, sofern Mallia Aesthetics diesen Fehler nicht zu vertreten hat. Mallia Aesthetics wird sich bemühen, erkannte technische Fehler in angemessener Frist zu beheben.
11.5 Die Regelungen der Ziffern 11.1 bis 11.4 gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Mallia Aesthetics.
12. Laufzeit, Kündigung, Verwirkung
12.1 Der Partnerprogramm-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Ordentliche Kündigung.
(a) Durch den Partner: Der Partner kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist einseitig kündigen. Mit Zugang der Kündigung bei Mallia Aesthetics werden keine neuen Provisionsansprüche mehr erworben. Bis zum Kündigungszeitpunkt bereits entstandene, qualifizierte Provisionsansprüche bleiben unberührt und werden gemäß Ziffer 5 abgerechnet.
(b) Durch Mallia Aesthetics: Mallia Aesthetics kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits entstandene, qualifizierte Provisionsansprüche des Partners bleiben unberührt und werden gemäß Ziffer 5 abgerechnet.
12.3 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch Mallia Aesthetics liegt insbesondere vor bei:
(a) Rufschädigung oder herabsetzenden öffentlichen Äußerungen des Partners im Sinne von Ziffer 10.7;
(b) falschen Angaben des Partners zum Gewerbe- oder Steuerstatus (Ziffern 1.5, 2.6, 6.5);
(c) unzulässigen Werbeaussagen im Sinne von Ziffer 10;
(d) Verstößen gegen Ziffer 9 (missbräuchliche Nutzung des Partner-Codes);
(e) sonstigen erheblichen Verstößen gegen diese B2B-AGB.
12.4 Verwirkung von Provisionsansprüchen. Bei gravierenden Verstößen des Partners gegen diese B2B-AGB verfallen seine bis dahin entstandenen, aber noch nicht ausgezahlten Provisionsansprüche, soweit dies in diesen B2B-AGB ausdrücklich vorgesehen ist (insbesondere Ziffern 1.5, 9.5, 10.6, 10.7). Als gravierend gilt insbesondere ein Verstoß, der geeignet ist, das wirtschaftliche Interesse von Mallia Aesthetics erheblich zu beeinträchtigen, oder der trotz einer vorherigen Abmahnung durch Mallia Aesthetics fortgesetzt oder wiederholt wird. Bei einem geringfügigen Verstoß ist der Verfall der Provisionsansprüche insoweit ausgeschlossen, als er außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stünde. Der Partner trägt die Beweislast dafür, dass der Verstoß geringfügig ist. Weitergehende Ansprüche von Mallia Aesthetics bleiben unberührt.
12.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail genügt).
13. Änderung dieser B2B-AGB und der Programmkonditionen
13.1 Mallia Aesthetics behält sich vor, diese B2B-AGB sowie die wirtschaftlichen Konditionen des Partnerprogramms (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Höhe des Endkundenrabatts, die Höhe der Provisionssätze sowie die Liste der provisionsfähigen Produkte) mit einer Ankündigungsfrist von vierzehn (14) Kalendertagen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse oder durch Aushang im Partnerportal.
13.2 Widerspricht der Partner der Änderung nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform, oder vermittelt er nach Ablauf dieser Frist weiterhin Kunden unter Nutzung seines Partner-Codes, so gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird Mallia Aesthetics den Partner in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
13.3 Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Partners gegen die Änderung steht dem Partner das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 12.2 (a) zu. Mallia Aesthetics ist in diesem Fall ihrerseits berechtigt, den Vertrag mit der in Ziffer 12.2 (b) genannten Frist zu kündigen.
14. Datenschutz
14.1 Mallia Aesthetics verarbeitet die im Rahmen der Registrierung und der Durchführung des Partnerprogramms erhobenen personenbezogenen Daten des Partners bzw. seiner Ansprechpartner (insbesondere Firmierung, Adresse, E-Mail-Adresse, USt-IdNr./Steuernummer, IBAN, Angaben zum Kleinunternehmerstatus, Login-Daten für das Partnerportal, Provisions- und Umsatzdaten) in ihren IT-Systemen zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Vertragsverwaltung, Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher (insbesondere steuerlicher und handelsrechtlicher) Pflichten.
14.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) sowie, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere aufgrund UStG, AO, HGB) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen, insbesondere im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit und der Missbrauchsprävention gemäß Ziffer 9).
14.3 Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder wie es gesetzliche (insbesondere steuer- und handelsrechtliche) Aufbewahrungsfristen erfordern.
14.4 Ergänzend gilt die allgemeine Datenschutzerklärung von Mallia Aesthetics, die im Webshop unter www.8T3.com abrufbar ist, entsprechend. Soweit sie sich ausdrücklich an Verbraucher richtet, gelten die dortigen Regelungen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten sinngemäß auch für Partner; abweichende Regelungen dieser B2B-AGB gehen vor. Sie enthält weitere Informationen insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde) sowie zu etwaigen Empfängern der Daten (z. B. Steuerberater, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister).
15. Geheimhaltung, Erfüllungsgehilfen
15.1 Mallia Aesthetics ist bei der Erbringung ihrer Leistungen zur Einschaltung von Erfüllungsgehilfen (z. B. IT-Dienstleistern, Steuerberatern, Support-Dienstleistern) berechtigt.
15.2 Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (z. B. Konditionsdetails, nicht-öffentliche Umsatzdaten, technische Informationen zum Partnerportal), unbefristet geheim halten. Sie werden solche Informationen nur verwenden und an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Mitarbeiter sowie sonstige Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien sind entsprechend zu verpflichten.
16. Höhere Gewalt
16.1 „Höhere Gewalt“ stellt ein unverschuldetes, außerhalb des Einflussbereichs von Mallia Aesthetics liegendes Ereignis dar, das unvorhersehbar ist und außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Mallia Aesthetics liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Terrorismus, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Embargos sowie Cyber-Angriffe Dritter auf das IT-System der Vertragspartei, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgt sind).
16.2 Ist Mallia Aesthetics aufgrund Höherer Gewalt nicht in der Lage, ihren vertraglichen Verpflichtungen vollständig oder überwiegend nachzukommen, wird sie für die Dauer der Höheren Gewalt und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Mallia Aesthetics wird den Partner unverzüglich über den Eintritt sowie den Wegfall der Höheren Gewalt informieren.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht. Auf diese B2B-AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
17.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Erlangen.
17.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Mallia Aesthetics, Henkestraße 91, 91052 Erlangen, Deutschland.
17.4 Textform. Eine Bezugnahme auf ein Schriftformerfordernis innerhalb dieser B2B-AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – als „Textform“ im Sinne des § 126b BGB zu verstehen; insbesondere genügt eine Übermittlung per E-Mail.
17.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Partner ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
17.6 Abtretung. Der Partner darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von Mallia Aesthetics auf Dritte übertragen. Provisionsforderungen darf der Partner ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte abtreten oder verpfänden.
17.7 Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser B2B-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten diese B2B-AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Enthalten diese B2B-AGB eine Lücke, gilt zwischen den Parteien dasjenige als vereinbart, was sie in Kenntnis der Lücke bei Abschluss dieser B2B-AGB vereinbart hätten, wenn sie die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.
Mallia Aesthetics GmbH Henkestraße 91, 91052 Erlangen, Deutschland
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